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Kosten

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) gemäß den tatsächlich erbrachten therapeutischen Leistungen.
Osteopathische Behandlungen werden neben den  privaten Krankenkassen, Beihilfen und Zusatzversicherungen auch von gesetzlichen Kassen zum Teil erstattet. Aktuell beteiligen sich die Techniker Kasse (TK), die meisten Betriebskrankenkassen (BKK), HEK, AOK +, AOK Nord, IKK und weitere gesetzlichen Krankenkassen an den Behandlungskosten. Ein privates Rezept oder eine Überweisung Ihres Arztes “Osteopathie” ist zur Erstattung durch die gesetzlichen Kassen meist notwendig.
Bei gesetzlich Versicherten ist der Umfang des Budgets meistens auf ca. 4 Behandlungen beschränkt. Erfragen Sie bei Ihrer Kasse nach den Leistungen Ihres Versicherungsschutzes. Eine vollständige Liste und Bedingungen der beteiligten Versicherungen finden Sie hier:
www.bv-osteopathie.de/de-kostenerstattung.html

Auch alle weiteren naturheilkundlichen therapeutischen Leistungen der Praxis können von gesetzlich versicherten Patienten in Anspruch genommen werden.
Leistungen wie Akupunktur, Beratungen zur Diätetik (Ernährung), Pflanzenheilkunde und Rezepturen werden von den gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht erstattet und werden privat in Rechnung gestellt.

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